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Überlegungen, ob wir einfach so ein Besitzrecht an Tieren haben und über Fragen des Tier- und Artenschutzes. |
Wenn von Sachen die Rede ist können wir aus dem Lexikon mehr oder weniger entnehmen, dass es nach den Juristen vorwiegend tote Gegenstände, wie Strassen, Gebäude und Fahrzeuge als „Sache" bezeichnet werden.
Dabei ist es sehr befremdlich, dass man Tiere und auch Bäume zu den Sachen zu rechnen scheint.
Sollte man ein nur juristisches Gebilde wie zum Beispiel eine juristische Person (GmbH) als Person bezeichnen dürfen, obwohl hier feststeht, dass es sich nur um ein juristisches, unbeseeltes und daher unpersönliches Gebilde aus Papier handelt, nur weil es ein Hirngespinst, eines manchmal Schizophrenen Gedankens ist, um an materialistisches Sachgut oft unter menschenverachtendem Verhalten zu kommen?
Und, ist es möglich dann Tiere und Pflanzen denen eine gewisse Persönlichkeit nach zu weisen ist, als Sache bezeichnen?
Ist es nicht so, dass Tiere und auch Bäume und Pflanzen eine gewisse Persönlichkeit haben, wenngleich ihnen auch in Ermangelung des so genannten „Freien Willens" die Möglichkeit fehlt, sich gegen ihr gottgewolltes Verhalten zu Gunsten einer materialistischen- oder von den meisten Menschen gewollten Verhaltensweise zu verhalten?
Haben die Tiere vielleicht freiwillig auf diese Möglichkeit, sich gegen den Willen Gottes zu verhalten am Ende freiwillig verzichtet und sind nicht zuletzt daher wesentlich mehr mit Persönlichkeit behaftet als so mancher Zeitgenosse?
Hier sind es anscheinend vor allem die Säugetiere, die sich der Mensch in verantwortlichem Bewusstsein auch nutzbar machen darf, aber auch die anderen Tierarten können im nötigsten Falle herangezogen werden.
Artgerechte Haltung ist jedoch immer geboten, damit Quälereien unterbleiben und auch das Tier leidet unter Gemütsbedingten Krankheiten, die sich letztlich in Form von körperlichen Krankheitsausbrüchen äußern, die auch alternativ, mit Kräutern und Homöopathie vorwiegend behandeln lassen.
Dieses wurde öfters schon beobachtet und gilt auch als Schulwissenschaftlich bewiesen.
Artgerechte Haltung beinhaltet aber auch mehrstündiger, täglicher, persönlicher Kontakt und gesundheitliche Beobachtung von Tieren, die in der Natur oder deren Gattung in der Natur vormals in Rudeln, Gruppen oder Paarweise zusammenlebten.
Selbstverständlich muss dem Treiben bei Tiertransporten und in den Legeboxen der Geflügelhaltung udgm, um nur einige Beispiele zu nennen, zu Gunsten artgerechter Haltung, schnellstens Einhalt geboten werden.
Hierzu gehört auch die letzte Verwertung in Form von Schlachtung, da es beispielsweise nicht möglich zu sein scheint, Milch zu erzeugen, wenn das Rind nicht vorher gekalbt hat und wenn nicht durch wahrloser Vermehrung verschiedenster Gattungen in Bezug auf die Bestellung der Felder und anderweitige Nutzung der Natur zur Nahrungsmittelproduktion in Frage gestellt sein soll.
Aus diesem Grunde alleine ist schon Schlachtung und Jagd im erforderlichem Masse geboten und aus Achtungsgründen vor der Natur scheint es verwerflich, die Jagd aus Sportgründen oder Prästigegründen zu betreiben, was dem bewussten ehrlichen Jäger und Sammler im Menschen schon seit Jahrtausenden klar ist.
In jedem Falle ist bei der Tötung von Tieren Stress zu vermeiden und Schmerzfreiheit des Tötungsvorganges sicher zu stellen.
Darüber hinaus ist gegen die spielerische Abrichtung und die Dressur verschiedener Tierarten nichts einzuwenden, wenn die geforderten Bewegungen und Verhaltensweisen dem natürlichen Bewegungsablauf und der natürlichen Verhaltensweise des betreffenden Tieres entsprechen.
Jedoch ist hier auch artgerechte Haltung und Behandlung des Tieres geboten und die Persönlichkeit des Tieres ist wie im Übrigen auch bei der Zucht hier genau zu wahren.
Von Zwangsmaßnahmen und Quälereien ist auch hier Abstand zu nehmen und die Verhältnismäßigkeit der Mittel im Sinne des Tieres und nur bei zwingender Notwendigkeit zu wahren. Hierbei ist Gewinnsucht mit Sicherheit kein zwingender Grund.
Abschließend stellen wir uns erneut die Frage, ist nun das Tier, vielleicht der treueste Begleiter der Menschheit, in ungezählten Situationen auch dem heutigen Menschen nützlich und dienlich, als ständiger, wenn auch im Hintergrund tätiger Freund und Begleiter, eine Sache?
Jedenfalls muss sich, auch und gerade in den gerne als Muster an Menschlichkeit geltenden Industriestaaten Europas und Amerikas und den übrigen Erdteilen hier gewaltiges Ändern, so dass man an der Tierhaltung und der damit zusammenhängenden Gesetzgebung und dessen Durchführung die Einstellung und Achtung zum und vor dem Leben allgemein erkennen kann, die derzeit als nicht vorhanden zu werten ist, da es sich ja um Sachen zu handeln scheint, wie zum Beispiel Häuser, Autos oder Geld.
Siehe auch:
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Geist
und Materie
Frauenrechte
Gleichberechtigung
Stand 24. November 1999