| Schon öfter wurde
die Frage diskutiert, ob Abtreibung denn nun erlaubt sei, oder eben
nicht.
Eine zunächst verwirrende Frage, denn immerhin vermischen sich
gerade hier an dieser Stelle medizinische Notwendigkeit,
medizinische Forschung, wirtschaftliche Interessen von Medizinern
und Psychologen, Definitions- Notstand der Moralapostel, die alle
Abtreibung von Grund an verteufelt wissen wollen verwirren den in
Frage kommenden Personenkreis zusätzlich.
Weil gerade die in Fragekommenden Moralisten nicht zuletzt aus „Feigheit
vor der Verantwortung" solche Dinge einmal selbst im
familieren Kreis zu regeln müssen, sind viele gerade dieser
Moralapostel direkt schon einmal von vorne herein ehelos geblieben
und manch einer hat mit aus diesem Grunde Keuschheit gelobt und
wirkt gerade dadurch und die mangelnde Erfahrung im Umgang mit
diesen Dingen nicht gerade vertrauenswürdig.
Hier hilft alles Theoretisieren nicht.
Daher machen wir uns einmal gemeinsam ein paar ganz einfache
grundlegende Gedanken.:
Wo ist Leben?
Da wo was wächst und etwas natürlich und von sich aus
in Bewegung ist, da wo Energie fließt in einem
biologischen System, könnte man vielleicht sagen.
Was ist Leben?
Der natürliche Umwandlungsprozess von Materie in einem
biologischen System in Energie und die damit verbundenen
Austauschmöglichkeiten, könnte man vielleicht sagen.
Wann beginnt Leben?
Zu dem Zeitpunkt, wo etwas beginnt zu wachsen und
sich zu teilen, wobei dieses Teilen wesentliche
Voraussetzung ist für das spätere Mit-Teilen, welches
den direkten Energieaustausch mit beinhaltet und
gewährleistet, könnte man vielleicht sagen.
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Nun haben wir festgestellt, dass das Leben
bereits beim Beginn der Zeugung einen Sinn macht. Auch wenn
verschiedene Menschen den realistischen Eindruck, einen Krüppel
zu sehen nicht ertragen können, da dieses Bild gewaltig an der
Illusion Friede, Freude, Eierkuchen kratzt, so drückt doch auch
selbst ein Krüppel ständig und ununterbrochen die Tatsache aus,
dass gerade dem „Vollkommene Menschen" in Form des reichen
Prassers erhebliche Zweifel kommen über die Richtigkeit seines
Tuns und er wird vielleicht daran erinnert, dass Kriege weitere
seelische und körperliche Krüppel produzieren.
Des Weiteren ist es nicht nachvollziehbar, darüber urteilen zu
wollen, welches Leben denn nun Wert hat und welches nicht.
Auch hier heißt es in besonderem Masse:
„Du sollst nicht werten, Du sollst nicht richten." (auf
dass Ihr nicht gerichtet werdet.)
Dem zur Folge ist Abtreibung grundsätzlich nicht erlaubt und
dieses ist anscheinend im Konsens mit allen Religionen und
Weisheiten, da bei Nichtbeachtung dieses Grundgedankens, der
auch im Grundgesetz und in den Menschenrechten vorhanden ist die
psychischen Konsequenzen nicht ausbleiben werden. Dieses ist bei
fast allen Frauen die sich dahingehend entscheiden mussten, wie
auch immer zu beobachten.
Jetzt gibt es aber immer Situationen, bei
denen sich Frauen nicht sicher sind, ob sie das Kind austragen
sollen oder nicht und vielfach hört man dann Argumente, wie ab
welcher Erkrankung eine Abtreibung gerechtfertigt wäre. Hier muss
man zwingend den freien Willen der Mutter in erster Linie
berücksichtigen. Immerhin bekommt diese Verwirrende Informationen
und vermeintlich „gute Ratschläge" von verschiedenster
fachlicher und laienhafter Seite und man mutet ihr die schlimmsten
Zweifel und Verwirrungen zu, die auch nach erfolgter Abtreibung
und manchmal auch nach erfolgreicher Verhinderung einer Abtreibung
bleibende Eindrücke hinterlassen.
Psychische Störungen bis hin zu ernsthaften psychischen
Erkrankungen sind die direkten Folgen und es ist gerade zu
verwerflich, wenn Männer, um so schlimmer „Ehemänner" von
ihren Frauen derartige Entscheidungen verlangen.
Oft sind es solche „Männer", die im wahrsten Sinne des
Wortes lediglich als Idioten im altgriechischen Verständnis
bezeichnet werden müssen, Gestalten also, deren Leben nur um die
eigene Person kreist und gerade dadurch sich außerhalb der
Gesellschaft stellen und nicht nur ihre Frauen und ihre
Freundinnen werden durch derartig veranlagte Egoisten ausgebeutet
und ausgenutzt.
Grundsätzlich aber ist aus medizinischen Gründen, in den
Fällen, wo das Leben der Mutter hochgradig gefährdet ist eine
Abtreibung nach meiner Meinung erlaubt und eventuell sogar
geboten, wenn noch mehrere Kinder zu versorgen sind und die Mutter
daher dringlichst gebraucht wird.
Nun kommen wir zu der Frage:
Ist es erlaubt eine Abtreibung vorzunehmen,
wenn bei einer Erbkrankheit zu befürchten ist, dass das Kind
behindert zur Welt kommt?
So ist diese Frage nach meiner Meinung mit einem schlichten „Nein"
zu beantworten, aus folgenden Gründen.
In den meisten Familien ist bekannt, ob solche Erbkrankheiten in
der Familie sind. Folglich liegt es im Verantwortungsbereich des
künftigen Vaters oder der künftigen Mutter dafür Sorge zu
tragen, dass erst gar keine Schwangerschaft entsteht.
Im übrigen gibt die moderne Wissenschaft, bei Zweifeln in
dieser Art, jedem die Möglichkeit vor Planung des Kindersegens
eine erbbiologische Untersuchung vornehmen zu lassen, die ein
Risiko bekannt gibt und daher vermeidbar machen kann.
Somit ist es im Verantwortungsbereich der eventuellen künftigen
Eltern sich vor Schwangerschaft zu schützen, wenn derartige
Befürchtungen vorliegen, so dass eine Abtreibung des werdenden
Lebens erst gar nicht zur Debatte steht.
Nach meiner Meinung ist es ohnehin nicht tragbar, sexuellen
Verkehr ohne feste Bindung und dem Willen eine Familie zu
gründen und bei dieser zu bleiben ohne Verhütungsmaßnahmen
durchzuführen, da hierbei immer die Gefahr besteht, den einen
Partner ohne das werdende Kind, sein Kind in seinen Rechten zu
bevormunden und das Kind ist schließlich der Leid tragende.
Grundsätzlich hat mit dem Vorhanden sein der modernen
Verhütungsmöglichkeiten jeder der Beteiligten die volle
Verantwortung für werdendes, entstehendes Leben jedweder Form
und es sollte selbstverständlich sein, dass Verhütungsmittel
erlaubt und in manchen Fällen sogar geboten sind und hier
sollte der Maßstab sein, wie auch bei den Wahlen in den
Demokratien, dass man sich stets bemüht, das geringere Übel
aus zu wählen, denn es ist im Leben halt so, dass jede
Handlungsweise für irgend jemanden, wenn auch unbekannter
Weise, Nachteile beinhaltet und nichts ist perfekt.
Es sollten vor allen Dingen keinerlei Ambitionen auf eine
dauerhafte Verbindung geschürt werden, wenn diese nicht
ernsthaft beabsichtigt sind, damit nicht einer der Partner der
betrogene ist und dadurch in seiner Menschenwürde nachhaltig
verletzt und hintergangen wird.
Auch hier gilt: „was Du nicht willst, was man Dir tu, dass
füg auch keinem andern zu." und es ist oftmals ein
größeres Zeichen der Liege und Zuneigung zu jemandem, wenn man
aus Achtung vor dessen Gefühlen und Würde auf den sexuellen
Akt verzichtet, immerhin gibt es noch reichhaltig Möglichkeiten
auf anderem Wege seine Zuneigung füreinander zu bekunden.
Nun ist es durchaus angebracht, wenn sich
hieran die Frage anhängt, wie es zum Beispiel mit der Organspende
und den damit in Zusammenhang stehenden Fragen aussieht und was
her für Probleme und Schwierigkeiten auf Spender und Empfänger
zukommen.
Also direkt die Frage: wann ist jemand tot?
Analog der oben angeführten Punkte ist jemand
nach meiner Meinung tot, wenn die Lebensfunktionen
unwiederbringlich verloren sind, keinerlei Energiefluss mehr
vorhanden ist und auch nicht mehr zu erwarten ist.
Und gerade hier setzt die Verantwortung der
Ärzte ein, die gerade diese Umstände mit ihrem Gewissen klären
müssen.
Immerhin gab es nun auch den Fall in den USA,
wo eine Indianerin nach langjährigem Koma wieder ins Leben
zurückgefunden hat und dann gibt es noch die zahlreichen Fälle,
in denen klinisch erwiesener Massen bereits für tot erklärte
Personen wieder ins Leben zurückfanden.
Dieses sind nicht zu unrecht Argumente, die
vielfach von Organspendern mit großer Sorgfalt geprüft werden,
denn immerhin wäre dem Personenkreis der bereits „Klinisch
Toten" eine Rückkehr ins Leben dadurch versagt geblieben,
hätte man ihnen lebenswichtige Organe bereits entnommen.
Gerade hier ist auch der Punkt anzusetzen,
warum Organempfänger sich keinerlei Vorwürfe zu machen
brauchen und auch von diesem Gesichtspunkt her keinerlei „Gewissensbisse"
z haben braucht, ob der Spende nun wirklich tot war oder nicht,
denn gerade unserem Herrn Doktor der Medizin und der Justiz
obliegt hier die Entscheidung darüber, ob er unter Umständen
jemanden getötet hat oder nicht. Der Empfänger muss davon
ausgehen, dass diese Entscheidung mit der nötigen fachlichen
und moralischen Sorgfalt getroffen worden ist.
So ist es auch in diesem Falle eine
Gewissensentscheidung, ob nun Organe entnommen werden oder nicht,
sollte dieses jedoch unter finanziellen Gesichtspunkten zum Zwecke
des Gewinnes geschehen, sind höchstmögliche Gefängnisstrafen
mit sofortigen Berufsverbot ohne jegliche Bewährung nach meiner
Meinung auszusprechen und anzuordnen.
19.07.00
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