Abtreibung erlaubt?

-Gewissensfreiheit.-
Sexualität
Organspende und Tot.
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Schon öfter wurde die Frage diskutiert, ob Abtreibung denn nun erlaubt sei, oder eben nicht.


Eine zunächst verwirrende Frage, denn immerhin vermischen sich gerade hier an dieser Stelle medizinische Notwendigkeit, medizinische Forschung, wirtschaftliche Interessen von Medizinern und Psychologen, Definitions- Notstand der Moralapostel, die alle Abtreibung von Grund an verteufelt wissen wollen verwirren den in Frage kommenden Personenkreis zusätzlich.


Weil gerade die in Fragekommenden Moralisten nicht zuletzt aus „Feigheit vor der Verantwortung" solche Dinge einmal selbst im familieren Kreis zu regeln müssen, sind viele gerade dieser Moralapostel direkt schon einmal von vorne herein ehelos geblieben und manch einer hat mit aus diesem Grunde Keuschheit gelobt und wirkt gerade dadurch und die mangelnde Erfahrung im Umgang mit diesen Dingen nicht gerade vertrauenswürdig.

Hier hilft alles Theoretisieren nicht.
Daher machen wir uns einmal gemeinsam ein paar ganz einfache grundlegende Gedanken.:

Wo ist Leben?
Da wo was wächst und etwas natürlich und von sich aus in Bewegung ist, da wo Energie fließt in einem biologischen System, könnte man vielleicht sagen.

Was ist Leben?

Der natürliche Umwandlungsprozess von Materie in einem biologischen System in Energie und die damit verbundenen Austauschmöglichkeiten, könnte man vielleicht sagen.

Wann beginnt Leben?
Zu dem Zeitpunkt, wo etwas beginnt zu wachsen und sich zu teilen, wobei dieses Teilen wesentliche Voraussetzung ist für das spätere Mit-Teilen, welches den direkten Energieaustausch mit beinhaltet und gewährleistet, könnte man vielleicht sagen.

Nun haben wir festgestellt, dass das Leben bereits beim Beginn der Zeugung einen Sinn macht. Auch wenn verschiedene Menschen den realistischen Eindruck, einen Krüppel zu sehen nicht ertragen können, da dieses Bild gewaltig an der Illusion Friede, Freude, Eierkuchen kratzt, so drückt doch auch selbst ein Krüppel ständig und ununterbrochen die Tatsache aus, dass gerade dem „Vollkommene Menschen" in Form des reichen Prassers erhebliche Zweifel kommen über die Richtigkeit seines Tuns und er wird vielleicht daran erinnert, dass Kriege weitere seelische und körperliche Krüppel produzieren.


Des Weiteren ist es nicht nachvollziehbar, darüber urteilen zu wollen, welches Leben denn nun Wert hat und welches nicht.

Auch hier heißt es in besonderem Masse: „Du sollst nicht werten, Du sollst nicht richten." (auf dass Ihr nicht gerichtet werdet.)
Dem zur Folge ist Abtreibung grundsätzlich nicht erlaubt und dieses ist anscheinend im Konsens mit allen Religionen und Weisheiten, da bei Nichtbeachtung dieses Grundgedankens, der auch im Grundgesetz und in den Menschenrechten vorhanden ist die psychischen Konsequenzen nicht ausbleiben werden. Dieses ist bei fast allen Frauen die sich dahingehend entscheiden mussten, wie auch immer zu beobachten.

 

Jetzt gibt es aber immer Situationen, bei denen sich Frauen nicht sicher sind, ob sie das Kind austragen sollen oder nicht und vielfach hört man dann Argumente, wie ab welcher Erkrankung eine Abtreibung gerechtfertigt wäre. Hier muss man zwingend den freien Willen der Mutter in erster Linie berücksichtigen. Immerhin bekommt diese Verwirrende Informationen und vermeintlich „gute Ratschläge" von verschiedenster fachlicher und laienhafter Seite und man mutet ihr die schlimmsten Zweifel und Verwirrungen zu, die auch nach erfolgter Abtreibung und manchmal auch nach erfolgreicher Verhinderung einer Abtreibung bleibende Eindrücke hinterlassen.


Psychische Störungen bis hin zu ernsthaften psychischen Erkrankungen sind die direkten Folgen und es ist gerade zu verwerflich, wenn Männer, um so schlimmer „Ehemänner" von ihren Frauen derartige Entscheidungen verlangen.


Oft sind es solche „Männer", die im wahrsten Sinne des Wortes lediglich als Idioten im altgriechischen Verständnis bezeichnet werden müssen, Gestalten also, deren Leben nur um die eigene Person kreist und gerade dadurch sich außerhalb der Gesellschaft stellen und nicht nur ihre Frauen und ihre Freundinnen werden durch derartig veranlagte Egoisten ausgebeutet und ausgenutzt.


Grundsätzlich aber ist aus medizinischen Gründen, in den Fällen, wo das Leben der Mutter hochgradig gefährdet ist eine Abtreibung nach meiner Meinung erlaubt und eventuell sogar geboten, wenn noch mehrere Kinder zu versorgen sind und die Mutter daher dringlichst gebraucht wird.

Nun kommen wir zu der Frage:

Ist es erlaubt eine Abtreibung vorzunehmen, wenn bei einer Erbkrankheit zu befürchten ist, dass das Kind behindert zur Welt kommt?


So ist diese Frage nach meiner Meinung mit einem schlichten „Nein" zu beantworten, aus folgenden Gründen.
In den meisten Familien ist bekannt, ob solche Erbkrankheiten in der Familie sind. Folglich liegt es im Verantwortungsbereich des künftigen Vaters oder der künftigen Mutter dafür Sorge zu tragen, dass erst gar keine Schwangerschaft entsteht.


Im übrigen gibt die moderne Wissenschaft, bei Zweifeln in dieser Art, jedem die Möglichkeit vor Planung des Kindersegens eine erbbiologische Untersuchung vornehmen zu lassen, die ein Risiko bekannt gibt und daher vermeidbar machen kann.


Somit ist es im Verantwortungsbereich der eventuellen künftigen Eltern sich vor Schwangerschaft zu schützen, wenn derartige Befürchtungen vorliegen, so dass eine Abtreibung des werdenden Lebens erst gar nicht zur Debatte steht.


Nach meiner Meinung ist es ohnehin nicht tragbar, sexuellen Verkehr ohne feste Bindung und dem Willen eine Familie zu gründen und bei dieser zu bleiben ohne Verhütungsmaßnahmen durchzuführen, da hierbei immer die Gefahr besteht, den einen Partner ohne das werdende Kind, sein Kind in seinen Rechten zu bevormunden und das Kind ist schließlich der Leid tragende.


Grundsätzlich hat mit dem Vorhanden sein der modernen Verhütungsmöglichkeiten jeder der Beteiligten die volle Verantwortung für werdendes, entstehendes Leben jedweder Form und es sollte selbstverständlich sein, dass Verhütungsmittel erlaubt und in manchen Fällen sogar geboten sind und hier sollte der Maßstab sein, wie auch bei den Wahlen in den Demokratien, dass man sich stets bemüht, das geringere Übel aus zu wählen, denn es ist im Leben halt so, dass jede Handlungsweise für irgend jemanden, wenn auch unbekannter Weise, Nachteile beinhaltet und nichts ist perfekt.


Es sollten vor allen Dingen keinerlei Ambitionen auf eine dauerhafte Verbindung geschürt werden, wenn diese nicht ernsthaft beabsichtigt sind, damit nicht einer der Partner der betrogene ist und dadurch in seiner Menschenwürde nachhaltig verletzt und hintergangen wird.


Auch hier gilt: „was Du nicht willst, was man Dir tu, dass füg auch keinem andern zu." und es ist oftmals ein größeres Zeichen der Liege und Zuneigung zu jemandem, wenn man aus Achtung vor dessen Gefühlen und Würde auf den sexuellen Akt verzichtet, immerhin gibt es noch reichhaltig Möglichkeiten auf anderem Wege seine Zuneigung füreinander zu bekunden.

 

Nun ist es durchaus angebracht, wenn sich hieran die Frage anhängt, wie es zum Beispiel mit der Organspende und den damit in Zusammenhang stehenden Fragen aussieht und was her für Probleme und Schwierigkeiten auf Spender und Empfänger zukommen.

Also direkt die Frage: wann ist jemand tot?

Analog der oben angeführten Punkte ist jemand nach meiner Meinung tot, wenn die Lebensfunktionen unwiederbringlich verloren sind, keinerlei Energiefluss mehr vorhanden ist und auch nicht mehr zu erwarten ist.

Und gerade hier setzt die Verantwortung der Ärzte ein, die gerade diese Umstände mit ihrem Gewissen klären müssen.

Immerhin gab es nun auch den Fall in den USA, wo eine Indianerin nach langjährigem Koma wieder ins Leben zurückgefunden hat und dann gibt es noch die zahlreichen Fälle, in denen klinisch erwiesener Massen bereits für tot erklärte Personen wieder ins Leben zurückfanden.

Dieses sind nicht zu unrecht Argumente, die vielfach von Organspendern mit großer Sorgfalt geprüft werden, denn immerhin wäre dem Personenkreis der bereits „Klinisch Toten" eine Rückkehr ins Leben dadurch versagt geblieben, hätte man ihnen lebenswichtige Organe bereits entnommen.

Gerade hier ist auch der Punkt anzusetzen, warum Organempfänger sich keinerlei Vorwürfe zu machen brauchen und auch von diesem Gesichtspunkt her keinerlei „Gewissensbisse" z haben braucht, ob der Spende nun wirklich tot war oder nicht, denn gerade unserem Herrn Doktor der Medizin und der Justiz obliegt hier die Entscheidung darüber, ob er unter Umständen jemanden getötet hat oder nicht. Der Empfänger muss davon ausgehen, dass diese Entscheidung mit der nötigen fachlichen und moralischen Sorgfalt getroffen worden ist.

 

So ist es auch in diesem Falle eine Gewissensentscheidung, ob nun Organe entnommen werden oder nicht, sollte dieses jedoch unter finanziellen Gesichtspunkten zum Zwecke des Gewinnes geschehen, sind höchstmögliche Gefängnisstrafen mit sofortigen Berufsverbot ohne jegliche Bewährung nach meiner Meinung auszusprechen und anzuordnen.

19.07.00

 

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